GENEHMIGUNG
UND
AUFSICHT

GENEHMIGUNG
UND
AUFSICHT

Dr. Raetzke hat seit Beginn seiner Berufstätigkeit Genehmigungsverfahren auf Betreiberseite betreut. Thema seiner Promotion war die Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Gutachten zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken über den 31.12.2022 hinaus für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Vertretung der Genehmigungsinhaberin bei  mehreren Anfechtungsklagen gegen Genehmigungen nach § 6 AtG
  • Gutachten zur Genehmigung nach § 7 AtG für die Betreiberin eines Forschungsreaktors
  • Gutachten zur Reststoff- und Abfallordnung eines Betreibers
  • Anfechtung einer aufsichtlichen Verfügung im Rahmen einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
  • Beratung bei der Antragstellung zu Stilllegung und Rückbau eines Forschungsreaktors.

ATOMHAFTUNG NATIONAL UND INTERNATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

Dr. Raetzke ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Atomhaftung in Deutschland und weltweit. Er verantwortet die Kommentierung der Haftungs- und Deckungsvorschriften im Atomrechtskommentar von Frenz (2019). International wird er auf diesem Gebiet u.a. von der OECD Nuclear Energy Agency herangezogen und hat ein großes Netzwerk zu Experten aus vielen Ländern aufgebaut. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Beratung mehrerer deutscher TÜVe sowie von Lieferanten, Betreibern und Dienstleistern zu Haftungsfragen bei Tätigwerden in anderen Ländern (u.a. Türkei, Polen, Litauen, China, Iran, Indien) und zur Formulierung von Haftungsklauseln
  • Ständiges Beratungsverhältnis zur
    Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft

  • Co-Moderation der OECD-Haftungsworkshops
    in Bratislava 2017 und Lissabon 2019 im Auftrag der OECD Nuclear Energy Agency.

STRAHLENSCHUTZ

STRAHLEN­SCHUTZ

STRAHLEN­SCHUTZ

Mit der Neuordnung des Strahlenschutzrechts 2017/18 hat der Strahlenschutz auch rechtlich immer mehr an Gewicht gewonnen. Dr. Raetzke ist ausgewiesener Kenner der Materie und Mitherausgeber des 2022 im C.H. Beck-Verlag erschienenen Kommentars von Akbarian/Raetzke zum StrlSchG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Beratung und gerichtliche Vertretung der Inhaberin
    einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG
  • Beratung eines Forschungszentrums zu Fragen der Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG
  • Beratung einer Universität zur Frage der Anwendung der §§ 25, 26 StrSchG auf Medizinstudenten
  • Gutachten für ein Energieversorgungsunternehmen zu der Frage, ob verpackte radioaktive Abfälle offene oder umschlossene radioaktive Stoffe darstellen
  • Beratung eines Isotopenunternehmens zu diversen strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Gutachten für ein Energieversorgungsunternehmen zur Herausgabe als Instrument des Strahlenschutzrechts.
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Internationales Atomrecht
Unter dem Namen CONLAR berät RA Dr. Christian Raetzke internationale Institutionen sowie Unternehmen und Behörden im Ausland.

Tel. 0341 / 9999 1444            Mail info@conlar.de  

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