GENEHMIGUNG
UND
AUFSICHT

GENEHMIGUNG
UND
AUFSICHT

Dr. Raetzke ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit intensiv mit Genehmigungsverfahren im Atom- und Strahlenschutzrecht befasst. Thema seiner Promotion war die Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Gutachten zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken über den 31.12.2022 hinaus für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Beratung bei Antragstellung und Genehmigungsverfahren für ein Reststoffbearbeitungszentrum
  • Vertretung der Genehmigungsinhaberin bei  mehreren Anfechtungsklagen gegen Genehmigungen nach § 6 AtG
  • Gutachten zur Genehmigung nach § 7 AtG für die Betreiberin eines Forschungsreaktors
  • Gutachten zur Reststoff- und Abfallordnung eines Betreibers
  • Anfechtung einer aufsichtlichen Verfügung im Rahmen einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
  • Beratung bei der Antragstellung zu Stilllegung und Rückbau eines Forschungsreaktors.

ATOMHAFTUNG NATIONAL UND INTERNATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

ATOM­HAFTUNG NATIONAL UND INTER­NATIONAL

Dr. Raetzke ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Atomhaftung in Deutschland und weltweit. Er verantwortet die Kommentierung der Haftungs- und Deckungsvorschriften im Atomrechtskommentar von Frenz (2019, 2. Auflage 2023). International wird er auf diesem Gebiet u.a. von der OECD Nuclear Energy Agency herangezogen. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Beratung mehrerer deutscher TÜVe sowie von Lieferanten, Betreibern und Dienstleistern zu Haftungsfragen bei Tätigwerden in anderen Ländern (u.a. Türkei, Polen, Litauen, China, Iran, Indien) und zur Formulierung von Haftungsklauseln
  • Ständiges Beratungsverhältnis zur
    Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft

  • Co-Moderation der OECD-Haftungsworkshops
    in Bratislava 2017 und Lissabon 2019 im Auftrag der OECD Nuclear Energy Agency.

STRAHLENSCHUTZ

STRAHLEN­SCHUTZ

STRAHLEN­SCHUTZ

Mit der Neuordnung des Strahlenschutzrechts 2017/18 hat der Strahlenschutz auch rechtlich immer mehr an Gewicht gewonnen. Dr. Raetzke ist ausgewiesener Kenner der Materie und Mitherausgeber des 2022 im C.H. Beck-Verlag erschienenen Kommentars von Akbarian/Raetzke zum StrlSchG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:

  • Beratung und gerichtliche Vertretung der Inhaberin
    einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG
  • Beratung eines Forschungszentrums zu Fragen der Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG
  • Beratung einer Universität zur Frage der Anwendung der
    §§ 25, 26 StrSchG auf Medizinstudenten
  • Gutachten für ein Energieversorgungsunternehmen zu der Frage, ob verpackte radioaktive Abfälle offene oder umschlossene radioaktive Stoffe darstellen
  • Beratung eines Isotopenunternehmens zu diversen strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Gutachten für ein Energieversorgungsunternehmen zur Herausgabe als Instrument des Strahlenschutzrechts.
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Internationales Atomrecht
Unter dem Label CONLAR berät RA Dr. Christian Raetzke internationale Institutionen sowie Unternehmen und Behörden im Ausland.

Tel. 0341 / 9999 1444            Mail info@conlar.de  

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© Dr. Christian Raetzke 2023