Dr. Raetzke ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit intensiv mit Genehmigungsverfahren im Atom- und Strahlenschutzrecht befasst. Thema seiner Promotion war die Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:
Dr. Raetzke ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Atomhaftung in Deutschland und weltweit. Er verantwortet die Kommentierung der Haftungs- und Deckungsvorschriften im Atomrechtskommentar von Frenz (2019, 2. Auflage 2023). International wird er auf diesem Gebiet u.a. von der OECD Nuclear Energy Agency herangezogen. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:
Mit der Neuordnung des Strahlenschutzrechts 2017/18 hat der Strahlenschutz auch rechtlich immer mehr an Gewicht gewonnen. Dr. Raetzke ist ausgewiesener Kenner der Materie und Mitherausgeber des 2022 im C.H. Beck-Verlag erschienenen Kommentars von Akbarian/Raetzke zum StrlSchG. Beispielhafte Mandate aus den letzten Jahren:
Internationales Atomrecht
Unter dem Label CONLAR berät RA Dr. Christian Raetzke internationale Institutionen sowie Unternehmen und Behörden im Ausland.
Tel. 0341 / 9999 1444 Mail info@conlar.de
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